Erschliessung Sonnenberg

Am 19. März 1985 wurde der Quartierplan “Sonnenberg” genehmigt, welcher eine komplette Erschliessung aller Gebäude unter Berücksichtigung zukünftiger Bauten berücksichtigte. Nach der Auszonung der oberen Sonnenberg-Parzellen wurde am 3. November 2016 ein neuer Baulinienplan aufgelegt, welcher den bestehenden Quartierplan ersetzen soll. Dabei wurde die die Erschliessung zu unserer Liegenschaft Assek. 498 ersatzlos gestrichen. Die ersatzlose Aufhebung unserer Erschliessung war auch Gegenstand der damaligen Einsprache. Im Antwortschreiben vom Departement Bau und Volkswirtschaft (29.05.2017) steht: “Das Departement Bau und Volkswirtschaft würde zwar einem Quartier- oder Gestaltungsplan, welcher nebst der Erschliessung die Überbauung sämtlicher unüberbauter Parzellen im Baugebiet Sonnenberg regelt, den Vorzug geben, wobei auch durchaus andere Erschliessungsvarianten vorstellbar wären. Mangels Quartierpanpflicht im Zonenplan erweist sich der Baulinienplan in Anbetracht des grossen kommunalen Ermessensspielraums jedoch als vertretbar

Auszug aus dem Planungsbericht Baulinienplan "Sonnenberg"

Untenstehend einige Auszüge aus dem Baulinienplan “Sonnenberg”. Der komplette Bericht kann hier heruntergeladen werden:

Bestehender Fuss- und Fahrweg zur Assek. Nr. 498

Der bestehende Fuss- und Fahrweg (Zufahrt zur Liegenschaft Assek. Nr. 498), der quer durch das Gebiet führt, ist grundsätzlich zu erhalten, kann aber bei Bedarf an die Parzellierung und Bebauung angepasst werden. Dies kann im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens erfolgen.

Eine Zufahrt für unsere Liegenschaft muss also prinzipiell gegeben sein. In welchem Ausbaustandard oder wie die Streckenführung realisiert wird bleibt in diesem Bericht offen. Anstatt schon bei der Verabschiedung des Baulinienplans eine Streckenführung zu unserer Liegenschaft zu definieren beruft sich die Gemeinde Heiden auf ihren – vom Kanton gegebenen -“grossen kommunalen Ermessensspielraum”. Nun wird dieses Versäumnis zum Bumerag und die Streckenführung muss erneut diskutiert werden, was zu weiteren Verzögerungen führt. In der damaligen Einsprache zum Baulinienplan war die Forderung nach einer äquivalenten Zufahrt zu unserer Liegenschaft ein integrierter Bestandteil.

Am 14.02.2023 ging ein Baugesuch “Erweiterung Sonnenbergstrasse West” der Starhaus AG ein: Um den Westausbau zu realisieren soll unsere Zufahrt “temporär” umgelegt werden damit die baulichen Vorgaben der der Westerschliessung eingehalten werden können.

Leider wurde es beim Baulinienplan von der Gemeinde Heiden versäumt, die baulichen Vorgaben (VSS-Normen) zu prüfen und einen ganzheitlichen Baulinienplan zu genehmigen.   

Plan Baugesuch "Erweiterung Sonnenbergstrasse West" Starhaus AG, Februar 2023

Strassenbaulinien

Aufgrund des vorliegenden Strassenprojekts und der bestehenden Strassenparzelle wird mit Strassenbaulinien ein Korridor festgelegt. Die festgelegten Baulinien gelten absolut und unabhängig von der späteren Lage der fertiggestellten Strassenabschnitte. Für die bereits gebauten Strassen und den westlichen Ast der Sonnenbergstrasse wird durchgehend ein Strassenabstand von 4.0 m festgelegt. In den Einlenkerbereichen werden die Baulinien analog zum bestehenden Quartierplan etwas grosszügiger geführt, um einen allfälligen späteren Ausbau zu ermöglichen. Für die projektierte Erschliessungsstrasse auf Parzelle Nr. 1387 gilt zugunsten einer besseren Überbaubarkeit ein reduzierter Strassenabstand von 3.0 m.

Der Quartierplan 1985 sah vor, dass sämtliche Liegenschaften nur von einer Seite her mit einer Zufahrt erschlossen sind. Im Baulinienplan 2019 ist dies nicht mehr so. Bei der Parzelle 1387 sind nach Baulinienplan zwei bestehende Wohnhäuser neu auf zwei Seiten durch Zufahrtsstrassen “erschlossen”. Ebenfalls wird dies bei der Parzelle 1603 der Fall sein, muss noch unsere Zufahrt grundlegend erhalten bleiben. Entgegen dem Quartierplan von 1985 führt das zu mehr unüberbaubarer Fläche und somit einer kleineren Ausnützungsziffer.

Aus unserer Sicht ist die definierte Erschliessung vom Baulinienplan Sonnenberg – mit Ausnahme der westlichen Erweiterung – nicht nachhaltig. Es wird sehr viel nicht bebaubare Fläche geopfert, teils Wohnhäuser werden von mehr als einer Seite erschlossen, die Parzelle 1603 wird durch den Erhalt unserer Zufahrt in zwei Teile getrennt und kann ebenfalls nicht optimal überbauen werden. 

Aus unserer Sicht plant die Gemeinde Heiden nicht nachhaltig genug. Hierfür müssten an den aktuellen Siedlungsrändern Bedingungen geschaffen werden, welche eine zukünftige Erweiterung ohne jetzt schon sichtbaren Einschränkungen zulässt. Bei einer zukünftigen Erweiterung sprechen wir nicht von einigen Jahrzehnten sondern einem längeren Zeitraum. Es ist Tatsache dass wenn eine Bauzone erst einmal mit Wohnungen verbaut wurde, es recht schwierig bis unmöglich ist eine Erschliessung zu ändern.

Es ist uns ein grosses Anliegen, dass die angedachte Erschliessung im Quartier «Sonnenberg» nachhaltig betrachtet wird. Jetzt, im unbebauten Zustand, können noch Änderungen angebracht werden. Wir wollen nicht, dass es durch die aktuelle undurchdachte Planung zu folgenden Situationen kommen kann:

Hinterbissaustrasse, Heiden (früher)
Hinterbissaustrasse, Heiden (heute)
Hasenbühlweg, Einlenker Werdstrasse, Heiden (aktuell)
Hasenbühlweg, Einlenker Werdstrasse, Heiden (geplant)