14.02.2023 - Baugesuch Erschliessung Sonnenberg West

Unsere Abwägungen zum eingereichten Baugesuch:

Anstelle der bestehenden Zufahrt mit einem Kurveninnenradius von ca. 5m (2) ist die Verschiebung nach Westen mit einer Einfahrt rechtwinklig zur geplanten Westerschliessung vorgesehen. Danach ist eine enge Kurve (1) mit Kurveninnenradius von ca. 1m Richtung Osten geplant, um wieder in die bestehende Zufahrt zu gelangen.

Diese Zufahrt wird durch landwirtschaftliche Fahrzeuge und PKW’s genutzt. Ein typischer Wendekreis für PKW’s liegt zwischen 10-12m. Für landwirtschaftliche Fahrzeuge mit Anhänger wird der Wendekreis noch grösser. Die geplante Zufahrtsänderung ist mit ihrem Kurveninnenradius von 1m für PKW’s und landwirtschaftliche Fahrzeuge nicht befahrbar. 

Folgende Punkte sind für die Zufahrt für landwirtschaftliche Fahrzeuge zu beachten:

  • Eine Umleitung der Zufahrt ins Quartier “Sonnhalde” ist nicht gewünscht. Die Sonnhaldenstrasse ist eng und kurvenreich.
  • Der Radius der Kurve auf der Parzelle Starhaus darf nicht kleiner werden. Wenn der Aussenradius wie bisher bestehen bleibt müsste eine Strassenbreite von 4.5m im Kurvenbereich herrschen damit der Traktor mit Ladewagen vorbei kommt
  • Die Steigung ist für landwirtschaftliche Fahrzeuge senkundär
  • Die Fahrspur darf auf Parzelle 819 im Bereich des Baumes nicht erhöht werden oder sonst müsste mindestens der unterste Ast gefällt werden weil sonst der Anhänger zu gross wäre
  • Eine Verlegung des Fahrwegs über die Sonnenbergstrasse ist aktzeptiert

Der untere Teil der Zufahrt soll mit einer Steigung von 25.5% (3) an die geplante Westerschliessung angeglichen werden damit über diese den oberen Teil der Zufahrt erreicht werden kann.

Aktuell beträgt die maximale Steigung zu unserer Liegenschaft 21.7% (4). Mit dieser Lösung wird die Zufahrt abermals steiler und ist ein weiterer nachteiliger Punkt für unsere Liegenschaft.

Es wird von einer temporären Lösung gesprochen.

Wie lange diese “temporäre” Lösung dauert ist nirgends schriftlich festgehalten. Aus diesem Grund kann nicht ausgeschlossen werden, dass es sich statt um ein Provisorium um ein Providurium handelt. Darum soll zuerst ein verbindlicher Gestaltungsplan aufgelegt werden, wo auch die Zufahrt zu unserer Liegenschaft definiert wird.

Eine angedachte Variante der Starhaus AG wäre ein Autolift. Der Zugang würde über die geplante Parkgarage in den Hügel hinein erfolgen. Im hinteren Teil stünde ein Autolift, welcher dann auf das Niveau des aktuellen Fahrwegs hinaufführt. Die angedachte Liftgrösse würde ein Transporterfahrzeug (Paketdienst) aufnehmen können.

Wir finden die Idee innovativ und lösungsorientiert. Bei der Abwägung der Vor- und Nachteile zwischen Zufahrt und Autolift sind folgende Diskussionspunkte aufgetaucht:

• Der jährliche Unterhalt/Prüfung und Ersatzteile des Autolifts liegen um einiges höher als der Unterhalt einer Zufahrtsstrasse. Die Kostenübernahme dafür müsste geregelt werden. Als Kostenzahler wäre für uns die Gemeinde Heiden verantwortlich. Diese kann die Kosten von den jeweiligen Eigentümern zurückfordern. Mit der Gemeinde Heiden als Kostenzahler haben wir a) eine immerwährende Ansprechsstelle und b) nicht das Risiko eines Zahlungsausfalls infolge Konkurs eines Eigentümers.

• Für Umbauten am Haus (Fassadenerneuerung, Sanierung Stützmauer,…) müsste der Zugang für Baumaschinen über fremdes Land gesichert sein. Dabei sind von verschiedenen Eigentümer ein Durchfahrtsrecht einzuholen. Ebenfalls geht die Entschädigung von Landschaden und Durchfahrt zu Lasten der Gemeinde Heiden, welche wiederum die Kosten auf die Eigentümer der Überbauung abwälzen kann. So soll auch verfahren werden beim allfälligen Mehraufwand wegen fehlender Zufahrt.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die im Baugesuch geplante Zufahrt als Abkürzung für die Bewohner am westlichen Ende benutzt werden kann. Dies gilt es zu verhindern ohne dass wir (Bewohner der Liegenschaft 498 sowie sämtliche landwirtschaftlichen Fahrzeuge) behindert werden und zusätzlichen Aufwand wie Pflöcke absenken usw. ausführen müssen.

Eine Zufahrt über die Sonnenbergstrasse wäre für uns vorstellbar. Bedingt aber, dass diese für uns kostenneutral ist und wir eine Ganzjahreszufahrt bis zu unserem Haus mit einem nachhaltigen Garagenanbau realisieren können. Eine längere Zufahrt ohne eine wesentliche Verbesserung der Zufahrt oberhalb der jetzigen Bauzone kann nicht akzeptiert werden. Aufgrund vom aktuellen Ausbaustandard, auch oberhalb der aktuellen Bauzone, ist ein 4×4-Fahrzeug mit erhöhtem Bodenabstand unabdingbar um die Zufahrt zu bewältigen. Da ist es auch schon nur rein energetisch nachhaltiger, den aktuellen, kürzesten Weg bis zur Liegenschaft weiterhin zu befahren. Bei einem Ausbau auf eine Ganzjahreszufahrt können je nach Ausgestaltung auch kleinere, elektrisch betriebene Fahrzeuge mit normalem Bodenabstand unsere Liegenschaft erreichen. Zusammen mit einer Garage mit elektrischer Ladeinfrastruktur sind wäre dann eine nachhaltige Infrastruktur geschaffen wo wir auch bereit wären, einen weiteren Weg bis zu unserer Liegenschaft zurückzulegen.

Durch die Auszonung der Gemeinde Heiden lässt die Abteilung Raumentwicklung AR keine Garagierung zu, welche ergänzend zur aktuellen Liegenschaft angebaut werden kann. Möglicherweise bewilligungsfähige Lösungen, besprochen mit dem Architekten anhand des Bauermittlungsbescheids, erfordern u.a. eine Aufhebung des Aussensitzplatzes der Mietwohnung sowie der Verzicht auf bestehende Bewegungswege zu den Gärten und einer Fahrzeugführung hinter der Liegenschaft hindurch. Diese Lösungen werten wir als nicht nachhaltig. 

 

Weitere Informationen Garagenbau "Sonnenberg"