22.03.2024 - Antrag Starhaus AG an der Hauptversammlung der FG Sonnenberg:

Erschliessung Parzelle 811 und Erweiterung West (Sigrist/Rechsteiner)

Sachverhalt

  • Die Firma Starhaus AG vertreten durch Beatrice Metzger möchte die bebauten Parzellen im West des Genossenschaftsrayons mit einer neuen Strasse erschliessen und bebauen.
  • Die Starhaus AG und die Besitzer der Parzelle 811 (Sigrist/Rechsteiner) haben sich auf eine Zufahrt zur Parzelle 811 geeinigt (vgl. Situationsplan 1)
  • Zwischen den Parteien Starhaus AG, Sigrist/Rechsteiner und dem Inhaber der unterhaltenen Strasse vertreten durch Ernst Züst besteht zudem Einigkeit über die für die Erschliessung notwendigen Fahrrechte.
  • Die finanzielle Entschädigung (Verkauf) der Fahrrechte an den Inhaber der Strasse hat in der Vergangenheit zu Konflikten in der Flurgenossenschaft geführt. Auf Nachfrage des Präsidenten bestätigt Ernst Züst, dass die Fahrrechte unentgeltlich erteilt werden.
  • Der Präsident hat in Vorgesprächen festgehalten, dass die neue Strasse analog den beiden Verlängerungen im Osten (Parzellen 2083 und 2084) zukünftig nicht von der Flurgenossenschaft unterhalten werden, sondern eine andere Lösung für den Unterhalt gefunden werden muss.
  • Alle neu dazustossenden Wohneinheiten müssen sich in den Unterhalt der Flurgenossenschaft einkaufen. Die Beträge für den Einkauf richten sich nach dem Saldo im Baukonto zum jeweiligen Stichtag des Einkaufs.
  • Alle neu dazustossenden Wohneinheiten werden zukünftig zum Unterhalt der Strasse beitragen. Die Berechnung der Beiträge erfolgt anhand des Kostenverteilschlüssels nach Art. 11 der Statuten. Die relevante Strassenlänge wird bis an den Punkt gemessen, wo die unterhaltene Strasse verlassen wird (Pkt 6 gemäss Anhang 4 der Statuten).
  • Abklärungen mit der Gemeinde durch Ernst Züst haben zudem ergeben, dass eine Übernahme der Strasse durch die Gemeinde im aktuellen Zustand nicht in Frage kommt (die Strasse müsste verbreitert werden).
  • Um den Parteien Starhaus AG, Sigrist/Rechsteiner und Züst mehr Planungssicherheit zu geben, führt die Flurgenossenschaft eine Konsultativabstimmung durch, ob die Erschliessung der Parzelle 811 und die Erweiterung West und die damit verbundenen erwarteten Auswirkungen auf die Flurgenossenschaft Unterstützung finden. Es geht dabei nicht um Fragen der Raumplanung, des Baurechts oder der Fahrrechte (dies ist Sache der Eigentümer) sondern einzig um die Frage der zukünftigen Kostenverteilung in der Flurgenossenschaft.

Antrag

Die Mitglieder der Flurgenossenschaft nehmen die geplanten Bauvorhaben zur Kenntnis und bestätigen, dass sie beabsichtigen, die neuen Wohneinheiten in der Flurgenossenschaft gemäss den aktuellen Statuten aufzunehmen.