Das erste Baugesuch für einen Garagenanbau wurde im Jahre 1983 eingereicht. Die Garage wurde von der Gemeinde Heiden nicht bewilligt (Baubewilligung 1125). Seit diesem Zeitpunkt ist der Gemeinde Heiden bekannt, dass eine Anbaugarage zur Liegenschaft “Sonnenberg” geplant ist.

Von 2019 bis 2022 wurde das Garagenbauprojekt wieder aufgenommen mit dem Hintergrund eine geschlossene, temperaturkonstante Abstellmöglichkeit für Elektrofahrzeuge zu realisieren. Durch die Auszonung der Gemeinde Heiden in die Landwirtschaftszone wurde das Projekt von 1983 verkleinert optimaler in die Landschaft eingepflegt. Mit einer selbst erstellten Interessenabwägung wurde dann ein Bauermittlungsgesuch gestellt.

1983 Eingereichtes Garagenbauprojekt

Die Bewilligung wurde abgelehnt. Eine Begründung ist aus den Akten nicht ersichtlich. Bei Punkt 6 “Weitere Bedingungen” heisst es: 

“Die Bewilligung für die Garagen sowie das Brunnenhaus wird nicht erteilt. Es ist zu einem  späteren Zeitpunkt ein neues Gesuch einzureichen.”

2022 Eingereichtes Bauermittlungsgesuch

Nach der Ausarbeitung von vier Grobvarianten einer möglichen Garagierung von einem Architekten mit fundierten Kenntnissen von Bauprojekten ausserhalb der Bauzone entschieden wir uns aus nachhaltigen Überlegungen für eine Garagierung vor dem Haus auf der westlichen Seite. Aufgrund der Vorbehalte des Architekten auf eine erfolgreiche Bewilligung entschieden wir uns vorerst für ein Bauermittlungsgesuch um eine fundierte Antwort vom Amt für Raumplanung zu erhalten.

Die Interessensabwägung (Downloadlink siehe unten) zeigt auf, warum wir diese Variante als nachhaltigste Lösung ansehen: Diese Variante hat den Vorteil, dass der Zufahrtsweg verkürzt wird sich näher an die Bauzone verschiebt. Eine dem Haus untergeordnete Garage im Untergrund verändert unserer Meinung nach das bestehende Haus im Landschaftsbild nicht. Damit das Haus von der Unterflurgarage klar getrennt ist wurde eine Böschung zwischen Haus und Garage eingeplant. 

Auszug Situationsplan

2023 Bauermittlungsbescheid

Nach der Einreichung des Bauermittlungsgesuch am 13. Oktober 2022 erhielten wir am 4. April 2023 den Bauermittlungsbescheid.

Die drei eingereichten Zufahrtsvarianten (s. Interessenabwägung) sind alle abgelehnt worden. Entweder werden zu grosse Terraineingriffe oder eine zu lange Fahrwegsführung über die Landwirtschaftszone geltend gemacht. Die aus den Hinweisen des ARE gegebenen Möglichkeiten sind lediglich eine Verlängerung der bestehenden Zufahrt hinter dem Haus durch auf die Westseite. Dort könnte dann ein Anbau realisiert werden. Nach Abklärung mit dem Architekten sieht er aus dem Schreiben des ARE drei mögliche Garagenplätze (siehe Bild).

Während die eingereichte Variante den Vorteil einer kürzere Zufahrt und keinen Eingriff auf den Platz hinter dem Haus sowie dem Gartensitzplatz aufweist, gehen mit den möglichen Lösungen grobe Nachteile einher:

  • Der Abstand zwischen Haus und Brunnenhaus beträgt an der engsten Stelle 2.10m, was genau einer Autobreite entspricht. Somit ist ein normales Durchfahren nicht möglich.
  • Ein Anbau auf der Westseite bedingt für die Mietwohnung die Aufhebung des Gartensitzplatzes sowie die Aufhebung des Küchenfensters gegen Westen.
  • Die Durchfahrt hinter dem Haus hindurch bedeutet die Aufhebung der bestehenden Bewegungswege zum Garten und Kompost
  • Eine Garage mit Wendeplatz auf der Westseite bedingt einen grossen Rückbau vom Garten der Mietpartei. Ausserdem ist der Zugang zum Gartengeräteschuppen oberhalb des Brunnenhaus nicht mehr möglich
Anhand den obigen und weiteren Nachteilen können wir keine der Lösungen als nachhaltig und umsetzbar anschauen. Zusammenfassend müssen wir uns damit abfinden, dass aufgrund der Auszonung der Gemeinde Heiden keine für uns nachhaltige Garagenmöglichkeit besteht wo Elektrofahrzeuge untergebracht werden können.
Mögliche Garagenplätze gem. Bauermittlungsbescheid ARE AR
Visualisierung Garage auf der Westseite