Sehr geehrte Damen und Herren
Anbei erhalten Sie ein Baugesuch gemäss Art. 102 BGS 721.1 zum Projekt «Sonnenberg – Sanierung und Ausbau Zufahrt» in dreifacher Ausführung.
Das Vorhaben wurde mit dem ARE (Herr Zeller) bereits vorbesprochen. Ebenso wurden dem ARE die angefügten Dokumente bereits elektronisch übermittelt.
Bauermittlungsentscheid Raumplanung, Berichtigung und Erläuterung
Für die späte Rückmeldung möchte ich mich entschuldigen.
Mti Schreiben per E-Mail vom 18. April 2023 wurde beantragt, den Bauermittlungsentscheid BKD-Nr. 2022- 1025 vom 20. März 2024 zu vervollständigen undin aktualisierterForm zuzustellen. Dabei sei im Abschnitt Seite 3/8, Punkt6, letzter Absatz, die Beschreibung der Fassadenverkleidung und traditionellen Bauart nicht korrekt beschrieben. Dem Schreiben vom 18. April 2023 wurde dazu ein Fotobeschrieb aller vier Fassaden- seiten beigelegt. Zudem sei mi Bauermittlungsentscheid auf folgende Kapitel der Bauermittlungsunterlagen (Interessenabwägung Garagenvarianten Sonnenberg 498) nicht eingegangen worden:
4.3.2 Nutzung der bestehenden Infrastruktur
4.3.3 Nachhaltige Garagenplatzierung und Zufahrtslösung 4.3.4 Rücksicht auf die Natur und Wildtiere
4.3.5Berücksichtigung der MietparteiundWiesenpächter Abwägung, was dem Kanton AR wichtiger ist (S. 34, Checkliste)
…
Der kommunale Richtplan ist per 1. November 2023 in Kraft
Der Regierungsrat hat den kommunalen Richtplan der Gemeinde Heiden am 26. September 2023 genehmigt. Dies erlaubt dem Gemeinderat, den Gemeinderichtplan und den Richtplan Fuss- und Wanderwegnetz per 1. November 2023 in Kraft zu setzen.
Mit dem Gemeinderichtplan wird die erwünschte räumliche Entwicklung der Gemeinde in groben Zügen auf einen Zeithorizont von 20 – 25 Jahren hinaus vorgezeichnet. Er ist für die Behörden verbindlich und besteht u.a. aus folgenden Dokumenten:
Nach einer digitalen Aufbereitung werden die Unterlagen zur Gemeinderichtplanung auf der Webseite der Gemeinde veröffentlicht und einsehbar. Ebenfalls werden die Unterlagen auf dem bewährten Publikationsportal www.geoportal.ch aufgeschaltet. Damit soll eine benutzerfreundliche Verlinkung zwischen Richtplankarte und Richtplanbeschlüssen möglich sein.
Mit der Inkraftsetzung des Gemeinderichtplans wird nun die Weiterbearbeitung der Ortsplanung mit der Zonenplan- und Baureglementsrevision in Angriff genommen.
Gemeinderat Heiden
Auszug Protokoll vom Augenschein vom 25. Oktober 2023 mit nachfolgenden Anmerkungen unsererseits.
Sehr geehrte Frau Sigrist, sehr geehrter Herr Sigrist
Gerne bestätigen wir Ihnen den Empfang Ihres Schreibens vom 6. Okt. 2023, in dem Sie den Gemeinderat um Einzonung der Parzelle 811 – Sonnenberg ersuchen.
Ihr Gesuch wurde umgehend der Bauverwaltung zu Handen der zuständigen Kommission zugestellt. Die Bauverwaltung wird – soweit notwendig – mit Ihnen ni Kontakt treten. Gleichzeitig steht Ihnen Frau Susanne Rausch, unsere Leiterin der Bauverwaltung, für Fragen oder Bemerkungen gerne zur Verfügung.
Die Behandlung Ihres Gesuches wird etwas Zeit benötigen, weshalb wir Ihnen bereits jetzt für Ihre Geduld danken.
Mit freundlichen Grüssen
Gemeindekanzlei Heiden
Sehr geehrter Herr Diethelm (Gemeindepräsident)
Sehr geehrter Herr Häderli (Vizepräsident)
Sehr geehrte Frau Büchel (Gemeinderätin)
Sehr geehrte Frau Butz (Gemeinderätin)
Sehr geehrter Herr Lutz (Gemeinderat)
Sehr geehrte Frau Nef (Gemeinderätin)
Sehr geehrter Herr Züst (Gemeinderat)
Mit diesem Schreiben stellen wir ein Einzonungsgesuch für die Parzelle 811 Sonnenberg oder Teile davon. Ausschlaggebend für dieses Gesuch ist die Bauanzeige 23-010 [1] von der Starhaus AG, der Bauermittlungsbescheid BKD 2022-1025 [2] der ARE AR sowie der Baulinienplan «Sonnenberg»[4].
Durch die Auszonung der Gemeinde Heiden ist gemäss dem Bauermittlungsbescheid keine Umverlegung der Zufahrt auf unserer Parzelle möglich. Auch dürfen keine weiteren freistehenden Gebäude (für eine Garage) erstellt werden. Die sich daraus noch ergebenden Möglichkeiten [3] verursachen mehr zusätzliche Nachteile für die Bewohner und die Natur als das dies einen Nutzen bringt. Dementsprechend steht auch der ökonomische Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen der Gesamtliegenschaft.
Mit dem faktischen Umlegeverbot der Zufahrt ist auch der Standort definiert, wo unsere Zufahrt auf Bauland trifft. Es ist offensichtlich, dass dieser Übergang völlig am falschen Platz besteht um eine der heutigen Zeit entsprechende Überbauung zu realisieren und gleichzeitig unsere Zufahrt von der Langmoosstrasse her in gleichem oder besserem Stand aufrecht zu erhalten.
Im beiliegenden Technischen Bericht der Bauanzeige 23-010 der Starhaus AG wurde auf Seite 10 dargestellt, wie unsere bestehende Zufahrt zu unserem Nachteil verändert werden muss, um die erforderlichen VSS-Normen bezüglich «Grundstückzufahrten» zu erfüllen.
Losgelöst von den oben genannten Herausforderungen sollten auch die Möglichkeiten für die zukünftige Raumentwicklung vom Gemeinderat berücksichtigt werden. Der aktuelle Baulinienplan weist diesbezüglich unserer Ansicht einige Mängel auf [1].
Wir sind der Ansicht, dass bei einer Einzonung oder Teileinzonung der Parzelle 811, sowie Gespräche mit allen Beteiligten, eine ausgewogene Kompromisslösung aller Parteien möglich ist. Dies wurde bereits im Jahr 2022 beim Mitwirkungsverfahren [5], sowie dem zusätzlichen Brief an die Gemeinderäte [6] festgehalten.
Im Anhang finden Sie einige Grobvorschläge von Teileinzonungen, die wir als möglich betrachten. Diese Vorschläge sind nicht als abschliessend zu betrachten. Gerne prüfen wir auch andere Vorschläge. Weiter sind diese Grobvorschläge nur rudimentär skizziert (Zufahrtsführung, sowie Gebäude). Potenzielle Lösungsmöglichkeiten müssten unserer Meinung nach anhand von Gesprächen mit allen involvierten Parteien an einem runden Tisch definiert und verfeinert werden [8].
Für weitere Ausführungen und Gespräche stehen wir gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
René Sigrist / Patrizia Sigrist
Guten Tag Bea
Sehr geehrte Herr Sigrist
Mit Schreiben vom 24. Mai 2023 bitten Sie das Amt für Raum und Wald vor der Genehmigung des Gemeinde- richtplans die Gemeinde Heiden zu verpflichten, einen runden Tisch mit allen Parteien und Einsprechern des unbebauten Gebiets Sonnenberg abzuhalten um etwaige Anderungen in den Gemeinderichtplan einfliessen zu lassen.
Wir haben lhr Anliegen geprüft. Aus den eingereichten Genehmigungsunterlagen des Gemeinderichtplans und lhrem Schreiben sind keine formellen Mängel oder raumplanerisch unrechtmässige lnhalte ersichtlich, welcher einer Genehmigung entgegenstehen. Beim Einspracheverfahren im Zusammenhang mit dem Baugesuch “Ver- längerung Sonnenberg West” handelt es sich um ein kommunales Verfahren. Eine Beteiligung des kantonalen Amts für Raum und Wald an diesem Verfahren schliessen wir aufgrund der fehlenden Zuständigkeit aus.
Aus den oben genannten Gründen ist das Amt für Raum und Wald ihrem Antrag vom 24. Mai 2023 nicht nach- gekommen. Das Departement Bau und Volkswirtschaft hat das Geschäft dem Regierungsrat unverändert vor- gelegt. Der Regierungsrat hat den Gemeinderichtplan mit Datum vom 26. September 2023 genehmigt.
Freundliche Grüsse
Markus Fäh
Sehr geehrter Her xxxx
Wir laden Sie hiermit zu einem Augenschein mit Einspracheverhandlung ein. Dieser findet statt am Mittwoch, 25. Oktober 2023 um 15.15 Uhr an der Sonnenbergstrasse. Wir erlauben uns, die beiden Einsprachen Sigrist und xxxx an einer Verhandlung zu besprechen.
Die Einsprachen wurden der Gesuchstellerin zur Stellungnahme zugestellt. Die Gesuchstellerin verzichtet gemäss Schreiben vom 30. August 2023 auf das Einreichen von Stellungnahmen.
Wir danken für Ihr Erscheinen. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, diesen Termin wahrzunehmen, wollen Sie sich bitte vertreten lassen.
Freundliche Grüsse
Regionale Bauverwaltung
Daniel Rohner
Bausekretariat
Sehr geehrter Herr Sigrist
Der Gemeinderat Heiden hat an der Sitzung vom 12. September 2023 den Rückzug lhrer Aufsichtsbeschwerde gemäss lhrem Schreiben vom 4. September 2023 zur Kenntnis genommen
Wir danken lhnen für die kooperativen Gespräche und stehen lhnen gerne für weitere Gespräche zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Gemeinderat Heiden
Sehr geehrte Frau Rausch
Nach einem persönlichen Gespräch mit dem Gemeindepräsidenten Herr Diethelm konnten die beiden Kernfragen der Aufschichtsbeschwerde geklärt werden:
– Warum wurden wir nicht über das Treffen informiert?
– Warum wurde der anschliessend eingeschriebene Brief nicht fristgerecht beantwortet?
Weiter wurde uns vom Gemeindepräsidenten die Möglichkeit gegeben, die einseitige Kommunikation zwischen uns und der Gemeinde Heiden aufzuarbeiten, was wir sehr gerne annehmen.
Sehr geehrte Frau Rausch
Sehr geehrter Herr Rohner
Mit Schreiben vom 10. März 2023 haben Sie uns diverse Einsprachen, auf unser oben erwähntes Baugesuch, zur Stellungnahme übermittelt. Zwischenzeitlich haben wir mit vier Einsprechern versucht, eine Lösung für einen Rückzug zu erzielen. Dies ist uns bei der Einsprache xxxx xxxx und xxxx xxxx gelungen.
Wir verzichten an dieser Stelle auf detaillierte Ausführungen oder Stellungnahme und übermitteln Ihnen beiliegend den Schriftverkehr zwischen uns und den verschiedenen Einsprechern zur Information.
Wir beantragen hiermit, die Einsprachen xxxx, xxxx und xxxx vollumfänglich abzulehnen.
Nachdem wir bereits im Vorfeld der Baueingabe intensive Gespräche mit Familie Sigrist geführt haben, haben wir bezüglich deren neuerlichen Einsprachen keinen Kontakt mehr gesucht. Da wir der Meinung sind, mit unserer Baueingabe nehmen wir auf die Anliegen der Einsprecher Sigrist und xxxx gebührend und im Rahmen des Möglichen Rücksicht ersuchen wir Sie hiermit, auch die Einsprachen Sigrist und xxxx vollumfänglich abzulehnen.
Für Fragen oder Ergänzungen sind wir jederzeit gerne für Sie da. Für eine sinnvolle Lösungsfindung ist die Starhaus AG selbstverständlich gerne bereit.
Freundliche Grüsse
Starhaus AG
Beatrice Metzger
Sehr geehrter Herr Sigrist
Gerne komme ich auf Ihre Anfrage vom 22. Juli und meine Antwort vom 23. Juli zurück.
In der Zwischenzeit haben wir verwaltungsintern Ihre Anliegen geprüft. Gerne möchte ich hierzu wie folgt Stellung nehmen:
(a) Die öffentliche Verwaltung und die Behörden handeln stets als Gremien. Somit ist es rechtlich nicht möglich, dass einzelne Angehörige einer Verwaltung oder einer Behörde als Einzelpersonen Stellung nehmen. Ich hoffe, Sie verstehen vor diesem Hintergrund, dass wir Ihrem Ansinnen, dass gewisse Personen persönlich auf Ihre Fragen antworten, nicht nachkommen können.
(b) Bezüglich der von Ihnen angesprochenen Fristen darf ich festhalten, dass die Gemeinde Heiden stets bemüht ist, alle gesetzlich vorgegebenen Fristen einzuhalten. Gemäss meiner Kenntnis trifft dies auf Ihren Fall zu. Bitte lassen Sie mich doch wissen, wenn wir eine gesetzlich vorgegebene Frist nicht eingehalten haben sollten.
(c) Es gehört zu den zentralen Pflichten der Gemeindeverwaltung von Heiden, die Interessen der Bevölkerung von Heiden zu wahren und zu vertreten. Dabei geht es auch darum, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Dies haben wir auch in Ihrem Fall zu erreichen versucht; im Kern stand für uns immer im Vordergrund, die Erreichbarkeit Ihres Grundstückes gesetzeskonform verbessern zu können.
In diesem Sinne hoffe ich, dass ich Ihnen mit diesen Zeilen einen Dienst erweisen kann. Natürlich würde mich freuen, wenn Sie damit Ihre Aufsichtsbeschwerde als erledigt betrachten könnten. Dürfte ich Sie um eine entsprechende kurze Rückmeldung bitten?
Für Fragen oder Bemerkungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, mich telefonisch zu kontaktieren oder einen Termin für ein Treffen zu vereinbaren.
Mit freundlichen Grüssen
Robert Diethelm
Gemeindepräsident
Sehr geehrter Herr Sigrist
Besten Dank für Ihre Anfrage. Auf Grund der ferienbedingten Abwesenheiten muss ich Sie um etwas Geduld bitten.
Der Gemeinderat wird Mitte August zu seiner nächsten Sitzung zusammentreten; ich hoffe, dass wir bis dahin das weitere Vorgehen bezüglich Ihres Anliegens klären können.
In der Hoffnung auf Ihr Verständnis verbleibe ich
mit freundlichen Grüssen
Robert Diethelm
Gemeindepräsident
Sehr geehrter Herr Diethelm
Gerne möchte ich nachfragen bis wann ich mit dem beantworteten Protokoll (Brief vom 19.06.2023) der Aufsichtsbeschwerde 11.04.2023 rechnen kann.
Für eine erfolgreiche Erledigung der Aufsichtsbeschwerde ist es unabdingbar, dass Herr Häderli die Frage 3 persönlich schriftlich beantwortet.
Als Empfänger des in der Aufsichtsbeschwerde beschriebenen Einschreibens und Leiter der Bau- und Planungskommission oblag ihm die Verantwortung auf eine fristgerechte Antwort.
Besten Dank für Ihre kurze Rückmeldung und freundliche Grüsse
René Sigrist
Heiden Vier Wochen nach Beginn der neuen Legislatur traf sich der Gemeinderat in der neuen Zusammensetzung zu einer Klausur. Gemeinsam wurden die Eckwerte und Stossrichtungen vereinbart, welche die Grundlage für die vierjährige Legislaturperiode bilden. Das bestehende Leitbild wird weiterhin als aktuell und wegweisend für die Weiterentwicklung von Heiden betrachtet. «Der aktive Austausch und der Miteinbezug der Bevölkerung ist dem Gemeinderat wichtig», heisst es in der Mitteilung. Inhaltlich will er die Schwerpunkte auf die künftige Entwicklung des Spitalareals, die Klärung der Umsetzung des Projektes zur Mehrzweckhalle Gerbe sowie die Weiterentwicklung der Schule Heiden legen…
Hiermit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom 19. Juni 2023. Wie Sie schreiben war Frau Rausch am
31. Mai 2023 bei uns vor Ort und konnte sich ein Bild über unsere aktuelle Situation machen. Dabei wurden die uns vom ARE auferlegten Möglichkeiten einer Garagierung mit Zufahrt nach der Auszonung durch die Gemeinde Heiden aufgezeigt und in Augenschein genommen. Somit kann festgehalten werden, dass die regionale Bauverwaltung Heiden/Lutzenberg Kenntnis über die Garagierungsmöglichkeiten auf unserem Grundstück hat.
Wie Sie weiter schreiben wurde ein umfassendes Gespräch geführt, welches über die Aufsichtsbeschwerde hinaus ging. Weil bei diesem Gespräch kein Audioprotokoll gewünscht war, soll es vor Erledigung der Aufsichtsbeschwerde ein schriftliches Protokoll geben. Über dieses Protokoll sollen auch die noch offenen Fragen abgehandelt werden.
Auf den nächsten Seiten finden Sie das Protokoll, welches Sie mit Ihren Antworten ergänzen können. Damit keine Fragen unberücksichtigt bleiben ist jede einzelne Frage inklusive Antwortfeld extrahiert und in einer übersichtlichen Tabelle dargestellt worden…
Ihre Aufsichtsbeschwerde vom 11. April 2023, in welcher Sie eine Stellungnahme der Abteilung Bau und Planung für offene Fragen verlangen, wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen und die Abteilung Bau und Planung beauftragt, bis 5. Mai 2023 eine direkte Antwort zu erteilen.
Die Abteilung Bau und Planung hat mit Schreiben vom 5. Mai 2023 Stellung genommen, sowie die Möglichkeit einer zusätzlichen persönlichen Besprechung angeboten…
Vielen Dank für die Geduld, damit wir unsere Abklärungen gründlich durchführen konnten. Inzwischen ist der Bauermittlungsbescheid eingetroffen und wir haben mit dem Architekten die daraus möglichen Varianten zusammengestellt. Ebenfalls haben wir mit den direkt betroffenen Parteien (Mieter und Landwirt) über ihre Bedürfnisse gesprochen. Zusätzlich konnten wir über eine Aufsichtsbeschwerde ein Gespräch mit Frau Rausch (Abt. Planung- und Bauadministration) erwirken. Frau Rausch konnte sich bei uns vor Ort ein Bild über die Situation machen. Dabei wurden auch die drei, nach Ansicht des Architekten, möglichen Garagenvarianten besprochen und eine Begehung des Geländes durchgeführt.
Besuch von Frau Rausch von der Planung- und Bauadministration Heiden.
Brief an Hr. Markus Fäh mit der Bitte die Gemeinde Heiden vor Genehmigung des kommunalen Richtplans zu verpflichten einen runden Tisch mit allen Parteien und Einsprechern vom unbebauten Gebiet “Sonnenberg” abzuhalten.
Stellungnahme der Regionalen Bauverwaltung für die Gemeinden Heiden und Lutzenberg an uns.
Brief an die Planung- und Baubewilligungskommission mit den für uns noch nicht restlos geklärten Punkten aus dem Bauermittlungsbescheid der Gemeinde Heiden. Zusätzlich wurden folgende Fragen zur Auszonung 2005 durch die Gemeinde Heiden gestellt:
Sehr geehrter Herr Sigrist
Vielen Dank für Ihre Informationen.
Beim vorliegenden Dokument handelt es sich um einen Entscheid der Kommission Planung und Baubewilligung, welcher in dieser Form so beschlossen und verabschiedet wurde. Auch ist der Entscheid, wie unter dem Punkt “Rechtsmittel” erwähnt, nicht anfechtbar. Aus diesem Grund muss ich Ihnen leider mitteilen, dass am Bauermittlungsentscheid nichts geändert oder angepasst werden kann.
Freundliche Grüsse
Daniel Rohner
Bausekretär / Feuerschau
Sehr geehrter Herr Rohner
“Am 29. Juli 2022 wurde ein eingeschriebener Brief zur Stellungnahme offener Fragen an das Amt Planung und Baubewilligungen gesandt mit der Aufforderung, diesen bis am 31. August 2022 schriftlich zu beantworten. Vorausgehend wurden diese Fragen bereits zweimal per Email gestellt – blieben jedoch unbeantwortet.
Sehr geehrte Herr Sigrist
Ich habe Ihr Anliegen an die Abteilung Bau und Planung weitergeleitet und nun angehängtes Dokument erhalten.
Bei weiteren Fragen bitte ich Sie direkt mit Frau Suanne Rausch, Leiterin Bau und Planung, Kontakt aufzunehmen: susanne.rausch@heiden.ar.ch
Freundliche Grüsse
Nathalie Mauchle
Mitarbeiterin Kanzlei
Sehr geehrte Frau Mauchle
Besten Dank für die Zustellung des kompletten Dokumentes.
Die Spalte „Ihr Antrag / Bemerkung“ ist aus dem Kontext gezogen worden! Dies weil nur der letzte Absatz kopiert wurde!
Bitte ändern Sie diese Spalte folgendermassen ab, um unser Anliegen „korrekt und vorallem nachvollziehbar“ niederzuschreiben:
“Durch die Auszonung unserer Liegenschaft durch die Gemeinde Heiden ist es schwierig bis unmöglich, eine Ganzjahreszufahrt mit Garagierung zu realisieren. Die bereits geführten Gespräche mit dem Kanton AR (Bauen ausserhalb der Bauzone) haben aufgezeigt, wie schwierig es ist eine Zufahrt mit Garage nachhaltig ausserhalb der Bauzone zu realisieren. Wir sind schon einige Kompromisse eingegangen und haben die Pläne entsprechend angepasst. Leider werden bereits kleine Terraineingriffe und eine geringfügige Veränderung der Zufahrt (trotz zugesichertem Rückbau des nicht mehr benötigten Zufahrtsabschnitts) als nicht Bewilligungsfähig angesehen.
Aus diesem Grund wäre unser Vorschlag, die Parzelle 811 mindestens soweit einzuzonen, dass eine der beiden untenstehenden Zufahrtsvarianten, welche wir bereits mit dem Kanton besprochen haben, realisiert werden kann.
Mit einer minimalen Einzonungsfläche der Parzelle 811 für eine Ganzjahreszufahrt mit zwei Garagen könnte unserer Einschätzung nach die «Schwierigkeiten bei der Erschliessung…» (Zitat Richtplantext, S. 22) einiges entschärft werden.“
Bei der Spalte „Begründungen“ fällt auf, dass beim Punkt 3 “3. Abwägung zum Verzicht des Gebietes Sonnenberg West aus dem Bauentwicklungsgebiet“ keine der Punkte aufgeführt wurden. Wir möchten Sie bitten, sämtliche untenstehende Punkte in der Liste aufzuführen. Siehe Tabelle unter Punkt 3 im Anhang.
Bitte bestätigen Sie mir diese Änderungen innerhalb von 7 Tagen.
Besten Dank und freundliche Grüsse
René Sigrist
Gesprächsprotokoll und Ergänzungen zur Besprechung der Bauanzeige 23-010 “Verlängerung Sonnenbergstrasse West”
Sehr geehrter Herr Pfister
Können Sie uns bitte die heute per Post erhaltene “Auswertung Mitwirkung Richtplan” in digitaler Form auf diese Emailadresse mailen.
Besten Dank und freundliche Grüsse
René Sigrist
“…
Falls Sie noch weitere Informationen benötigen oder noch Fragen haben dürfen Sie mich gerne kontaktieren.
Es würde mich freuen wenn es eine Möglichkeit gäbe, diese Themen mit Ihnen zu besprechen. Ein Brief gibt die Ansicht nur komprimiert wieder – ein Gespräch ist sicher umfassender.”
Gesprächsprotokoll und Ergänzungen zur Besprechung der Bauanzeige 23-010 “Verlängerung Sonnenbergstrasse West”
Sehr geehrter Herr Sigrist
Der Kanton hat die maximalen Siedlungsbegrenzungslinien festgesetzt um die Landschaftskammern, Kreten und Aussichtslagen vor der Vereinnahmung durch die Bauzone zu schützen (Siehe Anhang). Wie aus dem Richtplantext ersichtlich, wurden diese erstmals 1987 festgesetzt.
Gemäss der aktuellen Version des Gemeinderichtplans beabsichtigt die Gemeinde, die kantonalen Siedlungsbegrenzungslinien entsprechend dem Plan anpassen zu lassen. Dazu ist ein Antrag an den Kanton zur Anpassung dieser Siedlungsbegrenzungslinien vorgesehen. Wenn ein entsprechender Antrag vorliegt, wird der Kanton diese im Rahmen der nächsten periodischen Nachführung des Richtplans prüfen.
Bei inhaltlichen Fragen zu den vorgesehen Anpassungen müssten Sie sich an die Gemeinde wenden.
Freundliche Grüsse
Alex Zeller
Sehr geehrte Damen und Herren
Bei der Durchsicht des Gemeinderichtplans Heiden infolge Mitwirkungsverfahren ist mir bei den Siedlungsbegrenzungslienien eine Diskrepanz zum kantonalen Richtplan AR aufgefallen (s. PDF im Anhang). Die Siedlungsbegrenzungslinien vom Gemeinderichtplan Heiden sind gegenüber dem kantonalen Richtplan (1. April 2022) weiter nach innen gerückt. Anhand der Legende verstehe ich den Gemeinderichtplan Heiden so, dass die durchgezogenen Siedlungsbegrenzungslinien dem kantonalen Richtplan (neu) entsprechen, was aber bei Betrachtung des kantonalen Richtplans nicht der Fall ist. Ist die Kantonale Richtplankarte, so wie sie auf der Webseite zu sehen ist, aktuell so gültig oder stimmen die weiter nach innengerückten Linien auf dem Gemeinderichtplan? Wie muss ich die Unterschiede verstehen?
Besten Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüssen
René Sigrist
Sehr geehrter Herr Häderli
Guten Morgen Herr Sigrist
Ich habe mit Alex Zeller, Frau Metzger und mit Daniel Rohner über diese Angelegenheit gesprochen.
Hier eine kurze Auflistung der jetzigen Situation.
Die Abteilung Bauadministration und Planung ist bemüht Ihnen seitens der Gemeinde eine gute mögliche Erschliessung zu garantieren.
Wichtig ist uns, die Erschiessung nicht mit Ihrem Projekt Garage zu verknüpfen. Der Bau und Standort der Garage soll mit dem Kanton AR, Alex Zeller erarbeitet werden.
Die Erschliessung hat ausschliesslich innerhalb der Bauzone zu erfolgen. (Vorgaben Kanton)
Im Moment ist es die Aufgabe von Frau Metzger diese möglichen Erschliessungen zu erarbeiten. Meines Wissens ist sie im Gespräch mit der Flurgenossenschaft Sonnenhalde, ob die Möglichkeit der Erschliessung über die Sonnenhaldenstrasse besteht. Frau Metzger wird Sie also mit Vorschlägen zur möglichen Erschliessung kontaktieren. Wenn Sie sich mit Frau Metzger auf eine Variante einigen können, wird Ihnen dies sicher auch die genauere Planung mit den Garagen ermöglichen.
Meine persönliche Meinung über diese Angelegenheit ist immer noch, dass Sie über ein kooperatives Gespräch mit Frau Metzger nur gewinnen können.
Mit freundlichen Grüssen – Hans-Peter Häderli
Sehr geehrter Herr Häderli
Nachfrage bei der Orientierungsversammlung über den Grund des abrupten Gesinnungswechsels, doch keinen Gesprächstermin festsetzen zu wollen (Bezug auf die Email vom 08.09.2022). Dabei wurde vom Gemeindepräsidenten gesagt, die Angelegenheit könne innerhalb einer Woche geklärt werden.
Nach der Orientierungsversammlung wurde das Gespräch mit Herrn Häderli gesucht. Er bat um eine Email mit relevanten Informationen für die Terminfindung.
Sehr geehrter Herr Sigrist
Zu der an mich gerichtete Frage gemäss Mail unten (anm. Mail vom 09.06.2022) folgendes.
Wenn die Gemeinde Heiden im Bezug zum Baulinenplan Sonnenberg noch Fragen hat, welche das gesamte Gebiet sowie übergreifende Interessen betrifft und mit uns bilateral besprechen möchte, liegt dies im Ermessen der Gemeinde.
Wir gehen davon aus, dass sich die Gemeinde bei Ihnen bei Bedarf wieder meldet.
Freundliche Grüsse
Alex Zeller
Sehr geehrter Herr Rohner
Ihre Antwort nehme ich mit Verwunderung und Bedauern zur Kenntnis.
Verwunderung, weil es Ihnen am 9. Mai nicht schnell genug gehen konnte einen Termin bis zum 15. Juni zu finden. Und jetzt ist ein Treffen Ihrerseits nicht mehr erwünscht.
Bedauern, weil wir weder aktiv an den Abklärungsgesprächen teilnehmen dürfen, resp. keinerlei Informationen darüber erhalten. Ich denke dass jedem klar ist, dass wir direkt von den Veränderungen betroffen sind. Darum ist es für mich unverständlich, bei den Abklärungen nicht alle Interessengruppen an einem Tisch haben zu wollen.
@Herr Zeller: Können Sie mir bitte zum besseren Verständnis per Email mitteilen, ob dies «gängige Praxis» ist oder ob es kommunale Unterschiede gibt. Falls Sie diese Frage nicht beantworten können wäre ich froh um einen Kontakt in der Kantonsverwaltung um diese Frage zu platzieren. Besten Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüssen
René Sigrist
Sehr geehrter Herr Sigrist
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Verfahrensleitung liegt in diesem Fall bei uns.
Aufgrund von diversen Abklärungen zwischen Bauherrschaft, Kanton und Gemeinde wird vorläufig auf einen Besprechungstermin verzichtet.
Bei Bedarf werden wir uns wieder bei Ihnen melden.
Freundliche Grüsse
Daniel Rohner
Bausekretär / Feuerschau
Guten Tag Herr Rohner
Gerne möchte ich nachfragen, wie weit Sie bezüglich der Terminfindung sind.
Mittlerweile sind ja auch schon wieder ein paar Wochen seit dem 11. Mai vergangen.
Besten Dank für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüssen
René Sigrist
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Terminfindung erweist sich weiterhin als grosse Herausforderung. Leider ist keiner der vorgeschlagenen Termine zu Stande gekommen.
Ich werde mich wieder melden.
Freundliche Grüsse
Daniel Rohner
Bausekretär / Feuerschau
Sehr geehrter Herr Rohner
Wie heute telefonisch besprochen finden Sie untenstehend drei weitere Terminvorschläge:
Fr. 27.05.2022, 17:00-19:00Uhr
Mo. 30.05.2022, 17:00-19:00Uhr (wenn es sein muss)
Do. 02.06.2022, 17:00-19:00Uhr
Freundliche Grüsse
René Sigrist
Sehr geehrter Herr Rohner
Besten Dank für Ihre Vorschläge.
Wie im Mail vom 5.5.2023, 11.00Uhr geschrieben kann ich berufsbedingt erst ab 17.00Uhr einen Termin wahrnehmen. Vielleicht 16.45Uhr wenn es der Verkehr auf der Stadtautobahn zulässt.
Mit freundlichen Grüssen
René Sigrist
Auszug Mail vom 5.5.2022, 11:09Uhr:
„ Danke für die Info. Wie gesagt ist Juni bei mir relativ schwierig)-:
Weiter ist es mit erst ab 17.00Uhr möglich weil ich projektbedingt nicht früher zuhause bin.“
Grüezi René
Ich hatte gestern noch ein Gespräch mit Daniel Rohner von der Gemeinde. Deine vorgeschlagenen Termine passen für die Vertreter von Gemeinde und Kanton nicht. Daniel Rohner wird heute eine neue Doodle-Umfrage starten und die Organisation des Termins an die Hand nehmen.
Herzliche Grüsse und einen guten Tag.
Bea
Sehr geehrter Herr Sigrist
Danke für Ihre Rückmeldung. Wir können gerne an einer solchen Besprechung teilnehmen.
Freundliche Grüsse
Marcel Graf
Sehr geehrter Herr Graf
Besten Dank für Ihre Email und den darin erhaltenen Ausführungen.
Am 15. März 2022 hatten wir eine Besprechung in Herisau mit Herrn Zeller über das Ihnen zugesandte Dokument. In diesem Gespräch schlug uns Herr Zeller ein Meeting mit der Gemeinde, den anderen Bauherren, sowie Ihnen als kantonaler Raumplanungsverantwortlicher (u.A. für Heiden) vor. Soweit ich verstanden habe sind Sie die Ansprechperson wenn es darum geht, mögliche Szenarien von Strassenführungen innerhalb der Bauzone zu entwickeln (z.B. wäre die Strassenkapazität im Quartier Sonnhalde für eine mögliche Erschliessung vorhanden?, …). Sämtliche Thematiken ausserhalb der Bauzone sind mit Herrn Zeller zu besprechen.
Ich persönlich würde es sehr begrüssen wenn Sie und auch Herr Zeller mit dabei wären. Leider bin ich nicht vom Fach und es wäre gut, an einer gemeinsamen Besprechung die Verantwortlichkeiten genauer zu definieren damit wir im weiteren Verlauf gezielt auf die entsprechenden Stellen zugehen können. Gemeinsame Meetings haben ebenfalls den Vorteil, langwierige und ineffiziente Ping-Pong-Läufe (von einer Stelle zur anderen und wieder zurück) zu vermeiden.
Freundliche Grüsse
René Sigrist
Sehr geehrter Herr Sigrist
Danke für die Unterlagen, welche ich mit meinem Vorgesetzten Alex Zeller besprochen habe, der auch für die Beurteilung der Bewilligungsfähigkeit Ihres Garagenvorhabens zuständig ist.
Grundsätzlich besteht für das Strassenstück in der Landwirtschaftszone Bestandesgarantie. Dies beinhaltet den Erhalt und leichte Anpassungen der Strasse an die heutige notwendige Nutzung. Wie der Anschluss an diese bestehende Strasse innerhalb der Bauzone erfolgt, liegt im Entscheid der beteiligten Grundeigentümer und der Gemeinde. Für den Strassenteil in der Bauzone müssen sich alle Bauteile (auch Böschungen) innerhalb der Bauzone befinden. Ob hierfür eine Anpassung des bestehenden Baulinienplans notwendig ist, entscheidet die Gemeinde. Zur Strassenführung in der Landwirtschaftszone kann ich nur bedingt Aussagen machen. Massgebend ist vor allem die Einschätzung zur Zulässigkeit der Garage. Wie bekannt, ist diese tiefgaragenähnliche Garage aufgrund der notwendigen landschaftlichen Veränderungen sehr fraglich. Eine Ableitung der Zulässigkeit ihrer gewünschten Garage anhand möglicher Erschliessungsvarianten ist hier nicht möglich, sondern muss im Rahmen einer Gesamtschau beurteilt werden.
Aus diesem Grund ist für mich nicht klar, welche Rolle ich bei der angesprochenen Besprechung hätte. Auf jeden Fall müsste Alex Zeller dabei auch teilnehmen. Aber es wäre empfehlenswert, wenn dies bilateral gelöst wird resp. Sie auch Alternativvarianten auszeigen, welche bisher besprochen wurden.
Freundliche Grüsse
Marcel Graf
Teilnehmer: Sutter Sibilla, Häderli Hans-Peter, Rohner Daniel, Sigrist René
Patrizia und René Sigrist
Sonnenberg 498
9410 Heiden